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Allgemeine Geschäftsbedingungen – Gästeführungen

Geltungsbereich

a)       Für alle Verträge über die Durchführung von Gästeführungen im Café Dunkel, der Welt der Sinne und dem Haus des Waldes zwischen der Natur- und Erlebnispark Bremervörde GmbH und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

b)       Nebenabreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch die Natur- und Erlebnispark Bremervörde GmbH. 

Vertragsabschluss
a)       Der Vertragsabschluss für die Durchführung einer Gästeführung kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Buchung durch die Natur- und Erlebnispark Bremervörde GmbH zustande. Ausgenommen sind kurzfristige Buchungen, bei denen die Bestätigung mündlich erfolgen kann.
b)       Die zugegangene Bestätigung ist durch den Kunden unverzüglich auf Richtigkeit zu prüfen. Beanstandungen sind innerhalb von 7 Werktagen bei der Natur- und Erlebnispark Bremervörde GmbH anzuzeigen. Wenn zwischen Eingang der Bestätigung und Termin der Gästeführung weniger als 7 Tage liegen, sind Beanstandungen unverzüglich zu melden. 

Leistungen
a)       Die geschuldete Leistung der Natur- und Erlebnispark Bremervörde GmbH geht aus der schriftlichen Bestätigung hervor.
b)       Die Angaben zur Dauer der Führungen sind Circa-Angaben.
c)       Bei Führungen von Schülergruppen muss immer eine Aufsichtsperson anwesend sein. Die Gästeführer übernehmen keine Aufsichtspflicht.
d)       Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen der Gästeführer, die das Verhalten während der Führung und den Umgang mit den Exponaten betreffen, Folge zu leisten. Zu den Anweisungen gehören auch die am Ort der Führung angebrachten Hinweise.
e)       Der Kunde haftet für Schäden, die durch sein Verschulden im Ausstellungsgelände entstanden sind.
f)         Bei einer Überschreitung der vereinbarten Uhrzeit um mehr als 15 Minuten, die durch den Kunden verursacht wurde, besteht aus organisatorischen Gründen kein Anspruch mehr auf eine Führung. Der Führungspreis ist in voller Höhe zu entrichten. Ist eine Führung im Ermessen der Gästeführerin noch möglich, verkürzt sich die Führungsdauer um die eingetretene Verspätung. 



 
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