Allgemeine Geschäftsbedingungen – Gästeführungen

Geltungsbereich

a)       Für alle Verträge über die Durchführung von Gästeführungen im Café Dunkel, der Welt der Sinne und dem Haus des Waldes zwischen der Natur- und Erlebnispark Bremervörde GmbH und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

b)       Nebenabreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch die Natur- und Erlebnispark Bremervörde GmbH. 

Vertragsabschluss
a)       Der Vertragsabschluss für die Durchführung einer Gästeführung kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Buchung durch die Natur- und Erlebnispark Bremervörde GmbH zustande. Ausgenommen sind kurzfristige Buchungen, bei denen die Bestätigung mündlich erfolgen kann.
b)       Die zugegangene Bestätigung ist durch den Kunden unverzüglich auf Richtigkeit zu prüfen. Beanstandungen sind innerhalb von 7 Werktagen bei der Natur- und Erlebnispark Bremervörde GmbH anzuzeigen. Wenn zwischen Eingang der Bestätigung und Termin der Gästeführung weniger als 7 Tage liegen, sind Beanstandungen unverzüglich zu melden. 

Leistungen
a)       Die geschuldete Leistung der Natur- und Erlebnispark Bremervörde GmbH geht aus der schriftlichen Bestätigung hervor.
b)       Die Angaben zur Dauer der Führungen sind Circa-Angaben.
c)       Bei Führungen von Schülergruppen muss immer eine Aufsichtsperson anwesend sein. Die Gästeführer übernehmen keine Aufsichtspflicht.
d)       Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen der Gästeführer, die das Verhalten während der Führung und den Umgang mit den Exponaten betreffen, Folge zu leisten. Zu den Anweisungen gehören auch die am Ort der Führung angebrachten Hinweise.
e)       Der Kunde haftet für Schäden, die durch sein Verschulden im Ausstellungsgelände entstanden sind.
f)         Bei einer Überschreitung der vereinbarten Uhrzeit um mehr als 15 Minuten, die durch den Kunden verursacht wurde, besteht aus organisatorischen Gründen kein Anspruch mehr auf eine Führung. Der Führungspreis ist in voller Höhe zu entrichten. Ist eine Führung im Ermessen der Gästeführerin noch möglich, verkürzt sich die Führungsdauer um die eingetretene Verspätung.

 

Preise und Zahlungsbedingungen
a)       Die Preise für Führungsleistungen gehen aus den Informationsmaterialien der Natur- und Erlebnispark Bremervörde GmbH bzw. aus der schriftlichen Bestätigung der Buchung hervor.
b)       Für jede Führung gilt der angegebene Mindestpreis, bzw. der sich aus der Anzahl der Teilnehmer ergebende Endpreis. Der Gästeführer ist berechtigt, die Teilnehmerzahl vor Beginn der Führung zu überprüfen. Bei einer höheren als der angemeldeten Teilnehmerzahl ist der Differenzbetrag vor der Führung passend in bar an den Gästeführer zu entrichten.
c)       Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung vor Beginn der Führung beim Gästeführer. Das Geld ist passend bereit zu halten, da vom Gästeführer kein Wechselgeld mitgeführt wird.
d)       Im Einzelfall und nur nach vorheriger Vereinbarung mit der Geschäftsstelle ist eine Rechnungsstellung durch die Natur- und Erlebnispark Bremervörde GmbH möglich. Der Rechnungsbetrag ist bis spätestens 7 Tage vor Führungsbeginn auf ein Konto der Natur- und Erlebnispark Bremervörde GmbH zu überweisen.

Stornierungen und Umbuchungen
a)     Es gelten folgende Stornierungsgebühren:
bis zum 15. Tag vor Beginn der Führung:              kostenfrei
ab dem 14. Tag vor Beginn der Führung:                 50 % des Führungspreises
ab dem   7. Tag vor Beginn der Führung:               100 % des Führungspreises
b)       Eine Umbuchung bis zum 15. Tag vor Beginn der Führung ist kostenfrei. Ab dem 14. Tag wird eine Umbuchungsgebühr von 10,00 € erhoben.
c)       Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss der Natur- und Erlebnispark Bremervörde GmbH mindestens 3 Werktage vor der Führung bekannt gegeben werden. Anderenfalls wird die angegebene Teilnehmerzahl berechnet.
d)       Bei Nichterscheinen der Gruppe ohne vorhergehende Stornierung ist der gesamte Preis der gebuchten Leistung zu bezahlen.
e)       Erfolgt eine Absage der Führung durch die Natur- und Erlebnispark Bremervörde GmbH wird eine unter Umständen bereits gezahlte Gebühr zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. 

Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gültig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Ungültige Bestimmungen werden durch eine Regelung ersetzt, die inhaltlich mit der ungültigen Bestimmung soweit wie möglich übereinstimmen.

Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Bremervörde.  

Natur- und Erlebnispark Bremervörde GmbH
Der Geschäftsführer
Bremervörde, den 01.09.2009

Stadt Bremervörde

Logo Stadt Bremervöde


Logo Familienbad Delphino, Grafik: Natur- und Erlebnispark BRV GmbH

 Logo Niedersächsische Landesforsten; Grafik: Niedersächsische Landesforsten 


Logo Ostel Jugendhotel Bremervörde
 

nordwaerts.de Story Natur- und Erlebnispark Bremervörde; Grafik: NuE BRV GmbH und TouROW Ingrid Krause


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